AUSZAHLUNG ZWECKZUSCHUSS GEBÜHRENBREMSE


Mit der Vorschreibung der Grundsteuer und Müllgebühr vom 23. April 2024 wird der Zweckzuschuss Gebührenbremse, welcher am 19. Dezember 2023 von der Tiroler Landesregierung beschlossen wurde, ausbezahlt.
Er dient als Förderung für Abgabenpflichtige im Bereich der Müllabfuhr und wird nach Anzahl der Meldungen je Hauptwohnsitz im Haushalt berechnet.

Wir bitten, Gutschriften von den Vorschreibungen abzuziehen und nur die Differenz einzuzahlen.
Bei Kunden mit Abbuchungsauftrag erledigt die Gemeinde Tösens alle anfallenden Arbeiten automatisch.

24.04.2024