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Grundsteuer

Das Betriebsfinanzamt stellt sogenannte Grundsteuermessbescheide aus.
Diese Grundsteuermessbescheide sind Grundlage für die Einhebung der Grundsteuer als Gemeindeabgabe. 

Grundsteuer A - 500 v.H. des Grundsteuermessbetrages
Grundsteuer B - 500 v.H. des Grundsteuermessbetrages  

Zuständig